Allgemeine Geschäftsbedingungen (“AGB”)

Die SIW Höhere Fachschule für Wirtschaft und Informatik AG (“SIW”) und die/der Studierende (“Studierende”) vereinbaren:

Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGB gelten für das ganze Verhältnis zwischen den Studierenden und SIW. Sie treten mit dem Absenden der Anmeldung in Kraft. Die Studierenden haben diese AGB gelesen sowie verstanden und stimmen zu, dass diese Vertragsbestandteil werden.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular und ist für die Studierenden verbindlich. Mit der Anmeldung wird die Studiengebühr fällig. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt und innert 3 Arbeitstagen bestätigt. Bis spätestens 5 Tage vor dem Start des Lehrgangs erfolgt eine Einladung, die an die in der Anmeldung genannte Adresse verschickt wird.

Mitwirkungspflicht der Studierenden

Die Studierenden sind angehalten, sich aktiv am Unterricht zu beteiligen.

Kursgeld und Zahlungsbedingungen

Das Kursgeld richtet sich nach den Angaben zu den einzelnen Kursen auf der Webseite und ist über die Dauer des Kurses verteilt zu begleichen. Die Studierenden erhalten zu diesem Zweck monatlich eine Rechnung. Die Zahlungsfrist beträgt jeweils 20 Tage.

Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug wird pro Fall automatisch eine Pauschale von CHF 20.- zur Deckung der Unkosten in Rechnung gestellt. Sind die Studierenden mit ihren Zahlungen mehr als 20 Tage in Verzug, besteht kein Anrecht mehr auf Besuch des Unterrichts. Zudem wird der gesamte Rest des Kursgeldes bis zum Ende des Semesters per sofort fällig.

Kantonale und nationale Unterstützungsgelder

Studierende an höheren Fachschulen (HF) erhalten Kantonsbeiträge von ihrem Wohnsitzkanton. Davon ausgeschlossen sind die Nachdiplomstudiengänge (NDS). Die Kantonsbeiträge werden vom SIW direkt mit dem Kursgeld verrechnet. Die Anträge müssen an die Schule gerichtet werden. Die Stichtage für diese Abgabe sind: Start Lehrgang im Frühling: 8. Mai; Start Lehrgang im Herbst: 8. November. Erhält SIW die korrekt ausgefüllten Formulare zu spät, so besteht kein Anspruch auf die Preisreduktion im 1. Semester.

Studierende eines Prüfungsvorbereitungs-Lehrgangs für einen eidg. Fachausweis oder Diplom erhalten nach Abschluss der Prüfung eine Rückerstattung vom Bund. Die Studierenden sind selber dafür verantwortlich, sich auf der Plattform des Bundes korrekt zu melden. Diese Beiträge werden nicht mit dem Kursgeld verrechnet.

Abmeldung

Die Abmeldung der Studierenden hat schriftlich an die Adresse des SIW gemäss Publikation auf www.siw.swiss zu erfolgen. Erhält das SIW die Abmeldung mehr als 3 Monate vor dem Start des Lehrgangs, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- in Rechnung gestellt. Erfolgt die Abmeldung innerhalb des 2. und 3. Monats vor dem Start des Lehrgangs, werden die ersten zwei Kursgeldraten in Rechnung gestellt. Erfolgt die Abmeldung innerhalb eines Monates vor dem Start des Lehrgangs, werden die ersten drei Kursgeldraten fällig. Erfolgt die Abmeldung während des Lehrgangs, so muss das angefangene Semester (= max. sechs Kursgeldraten) bezahlt werden. Statt einer Abmeldung können die Studierenden auch eine andere Person angeben, die den Lehrgang besuchen wird.

Durchführung des Lehrgangs

Die Geschäftsleitung behält sich vor, einzelne Lehrgänge/Klassen abzusagen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Kursgelder für die noch nicht erbrachten Leistungen pro rata (monatlich) zurückerstattet. Die Geschäftsleitung behält sich vor, Studierende mit ungenügender Leistung oder ungenügendem Verhalten den Besuch des Unterrichts zu verweigern. Vorbehalten bleiben auch Änderungen der Stundenanzahl, des Stundenplans, des Durchführungsortes des Lehrgangs, sowie beim Lehrpersonal und Änderungen des Lehrstoffes.

Haftung von SIW und ihren Hilfspersonen

Die Geschäftsleitung und das SIW lehnen jegliche Haftung von sich und von ihren Hilfspersonen für direkte, indirekte und Mangelfolgeschäden aus Vertrag oder aus unerlaubter Handlung ab, ausser bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Hilfspersonen von SIW ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind vor allem auch Schäden, die durch Malware an der IT-Infrastruktur der Studierenden verursacht werden.

Datenschutz

Die Datenbearbeitung erfolgt gemäss den Grundsätzen unserer Datenschutzerklärung (hier abrufbar).

Anerkennung

Die Studierenden nehmen zur Kenntnis, dass das Anerkennungsverfahren der HF-Studiengänge der Höheren Fachschule noch nicht abgeschlossen ist. SIW lässt sich nach den neuesten Rahmenlehrplänen anerkennen.

Urheber- und andere Rechte

Sämtliche Rechte für die im Lehrgang abgegebenen oder benutzten Unterlagen, Programme etc. verbleiben vollumfänglich beim SIW. Die Unterlagen dürfen also nach dem Lehrgang nicht kopiert werden. Die Studierenden sind lediglich im Rahmen und für die Dauer des Lehrgangs zur Nutzung der ihnen überlassenen Unterlagen und Software berechtigt. Die Studierenden verpflichten sich, keine Software von den Systemen des SIW zu kopieren und an Dritte weiterzugeben.

Ausschluss

Die Geschäftsleitung und das SIW behalten sich vor, Studierende, welche in schwerwiegender Weise gegen die Netiquette und/oder die Verhaltensregeln verstossen, vom Unterricht auszuschliessen. Ein solcher Ausschluss kann insbesondere, aber nicht nur, angeordnet werden, falls sich Studierende ehrverletzend, sexistisch oder rassistisch äussern oder verhalten. Der Ausschluss hat zur Folge, dass fehlbare Studierende vom Unterricht ausgeschlossen werden und ihnen der Zugang verwehrt wird. Noch nicht bezahlte und nicht fällige Kursgelder müssen nicht mehr entrichtet werden. Fällige aber noch nicht bezahlte Kursgelder sind zu begleichen. Bereits überwiesene Kursgelder werden nicht rückerstattet. Es besteht kein Anspruch auf die Erlangung eines Diploms oder eines Abschlusses. Die Geschäftsleitung und das SIW können fehlbare Studierende zukünftig auch von anderen Kursen ausschliessen. Die Erstattung von Strafanzeige bleibt vorbehalten.

Anwendbares Recht

Auf diesen Vertrag ist schweizerisches Recht anwendbar. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die infolge der Anmeldung und Teilnahme an Lehrgängen des SIW entstehen können, gilt Zürich. Das SIW kann die Studierenden jedoch auch vor jedem anderen zuständigen Gericht belangen.