Zur eidg Schlussprüfung wird zugelassen, wer:
a) einen eidg. Fachausweis; eidg. Diplom; Diplom HF; Bachelor; Master oder eine gleichwertige Qualifikation im Informatikbereich besitzt und über mindestens drei Jahre Berufspraxis im Bereich der ICT-Sicherheit verfügt
oder
b) einen eidg. Fachausweis; eidg. Diplom; Diplom HF; Bachelor; Master oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt in einem anderen Bereich besitzt und über mindestens vier Jahre Berufspraxis im Bereich der ICT-Sicherheit verfügt
oder
c) eine Berufslehre im Informatikbereich oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt und über mindestens sechs Jahre Berufspraxis im Bereich der ICT- Sicherheit verfügt
oder
d) eine Berufslehre in einem anderen Bereich (eidg. Fähigkeitszeugnis; gymnasiale Maturität; Fachmittelschulausweis; Fachmaturität) oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt und über mindestens acht Jahre Berufspraxis im Bereich der ICT-Sicherheit verfügt