Um den Lehrgang Prozessfachleute mit eidg. FA absolvieren zu können, musst du über eine abgeschlossene Lehre oder ein Attest verfügen. Zum Zeitpunkt der eidg. Prüfung muss folgende Bedingung erfüllt sein:
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt und über mindestens 6 Jahre Berufspraxis verfügt, wovon 2 Jahre in der industriellen Produktion;
oder
b) über eine Matura oder einen gleichwertigen Abschluss verfügt und 5 Jahre Berufspraxis, wovon 2 Jahre in der industriellen Produktion, nachweist;
oder
c) 8 Jahre Berufspraxis, wovon 2 Jahre in der industriellen Produktion, nachweist.
Diese Bedingung muss zum Zeitpunkt der eidg. Prüfung erfüllt sein. Die Seite des Prüfungsträgers VBM gibt zu diversen Fragen rund um diese Voraussetzungen weiter Auskunft oder du meldest dich bei Ines Catic.