Probelektion SIW
Auf dieser Seite präsentieren wir Ihnen unser engagiertes Team von Lehrpersonen, die unsere Studierenden auf ihrem Weg durch das Studium begleiten und tatkräftig unterstützen. Mit ihrer Fachkompetenz, Praxiserfahrung und Leidenschaft für das Lehren sind sie nicht nur Wissensvermittler, sondern auch Mentoren, die unsere Studierenden fördern und inspirieren. Erfahren Sie mehr über die Menschen, die hinter dem Erfolg unserer Ausbildungsprogramme stehen und sich mit Herz und Verstand für die Zukunft unserer Studierenden einsetzen.

SIW die digitale Höhere Fachschule

Wie beantrage ich die Unterstützungsgelder?

Höhere Fachschule HF

Studierende der Studiengänge der HF (= “dipl … HF”) erhalten Kantonsbeiträge von ihrem Wohnsitzkanton. Diese Beiträge werden vom SIW direkt mit dem Kursgeld verrechnet. Die Anträge müssen an die Schule gerichtet werden. Die Stichtage für diese Abgabe sind: Start Lehrgang im Frühling: 8. Mai; Start Lehrgang im Herbst: 8. November.

Erhält SIW die korrekt ausgefüllten Formulare zu spät, so besteht kein Anspruch auf die Preisreduktion im 1. Semester.

Für die Einreichung des Antrags muss das Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons ausgefüllt und mit einer aktuellen Wohnsitzbestätigung dem SIW eingereicht werden.

Nachdiplomstudien Lehrgänge NDS

Diese Lehrgänge werden weder durch die Kantone noch den Bund unterstützt. Sollte die Finanzierung ein Problem für dich sein, dann können wir dir entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigen

eidg. Fachausweis und Diplome

Diese Studiengänge (= “… mit eidg FA” und “eidg. dipl. …”) werden seit 2018 durch den Bund massiv stärker als bisher gefördert. Der Bund bezahlt 50% der Kursgebühren, maximal für einen eidg. Fachausweis CHF 9’500.- und für ein eidg. Diplom CHF 10’500.-. Weitere Erläuterungen dazu sind auf der Informationsseite des Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI zu finden. Die Gesuchsstellung wird über eine Onlineplattform abgewickelt. Die Schule, bei der man den Lehrgang besucht, muss auf der Plattform gemeldet sein. Weitere Infos zur Plattform findest du auf der Informationsseite des SBFI.

Wichtig: Die Unterstützungsgelder werden erst ausbezahlt, nachdem man die eidg. Schlussprüfung absolviert hat. Nur in Ausnahmefällen erfolgt eine vorherige Auszahlung. Es ist aber unerheblich, ob man die eidg. Schlussprüfung besteht oder nicht.